
Bereits ein Überschreiten der Parkzeit um wenige Sekunden kann zu einer saftigen Busse führen. Wie Sie Parkzonen erkennen und unterscheiden können, erfahren Sie in diesem Artikel.
In einer blauen Parkzone dürfen Sie für 1 Stunde kostenfrei parkieren. Die blaue Parkscheibe muss gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe liegen und wird auf die nächste halbe oder volle Stunde eingestellt. Im günstigsten Fall parkieren Sie bis zu 29 Minuten länger.
Fahrzeuge dürfen an Werktagen zwischen 08.00 Uhr und 11.30 Uhr sowie zwischen 13.30 Uhr und 18.00 Uhr eine Stunde in der blauen Zone geparkt werden. Wer zwischen 11.30 bis 13:29 Uhr in eine blaue Parkzone fährt, darf bis 14.30 stehen bleiben (Mittagszeiten-Regel). An Sonn- und Feiertagen gibt es kein Zeitlimit.
Weisse Parkzonen markieren kostenpflichtige Parkplätze. Diese sind i.d.R. zentraler oder verkehrsgünstiger gelegen. Parkplätze in weissen Parkzonen sind zudem nummeriert. Die maximal erlaubte Parkzeit muss beachtet werden, ein Nachzahlen ist nicht zulässig.
Wer am Automaten zahlt, muss zwingend seine Parkplatznummer eingeben. Alternativ kann via verschiedener Apps (z.B. Twint oder ParkingPay) bezahlt werden. Die Apps haben den Vorteil, dass die Parkzeit verkürzt werden kann und Sie dann nur den effektiven Preis für die genutzte Zeit bezahlen.
In der App geben Sie anstelle der Parkplatz-Nummer lediglich die Parkzone und Ihr Kennzeichen an.
Gelbe Zonen markieren private Parkplätze, z.B. vor Geschäften. Diese können beispielsweise der Kundschaft für die Zeit des Einkaufs zur Verfügung gestellt werden.
Gelbe Zickzack-Linien (z.B. Bushaltestellen), durch Kreuze unterbrochene gelbe Linien und gelbe Felder mit gelbem diagonalen Kreuz (z.B. reserviert für Taxis) bedeuten: Parkverbot! Weder halten noch parkieren dürfen Sie bei durchgehenden gelben Linien am Strassenrand.
Dies gilt für alle Zonen: Achten Sie immer darauf, dass die «Pneus» (Reifen) des Fahrzeugs nicht auf oder ausserhalb der Markierungslinie stehen. Anderenfalls müssen Sie mit hohen Bussen rechnen.
Generell wird ein Übertreten der Parkzeit mit mindestens CHF 40 geahndet. Parkieren ist nur am rechten Strassenrand erlaubt. Wer sein Fahrzeug links abstellen möchte, muss zuerst wenden (Ausnahme: Einbahnstrassen)
Dauer- oder Nachtparker benötigen eine spezielle Bewilligung für die gewünschte Zone - ähnlich dem Anwohnerparken in Deutschland.