
Das Glück hat vier Pfoten - Auswandern mit Haustier(en) in die Schweiz
Ein Umzug mit Ihren vierbeinigen Freunden ist relativ einfach zu bewerkstelligen, wenn einige Hinweise berücksichtigt werden.
Hunde, Katzen und Kleintiere (z.B. Meerschweinchen oder Hamster) dürfen mitgebracht werden, es müssen jedoch einige Vorraussetzungen erfüllt sein:
Hunde und Katzen müssen identifizierbar sein, in der Regel mittels Chip. Der Nachweis einer Tollwutimpfung muss erbracht werden. Ein EU Heimtier-Pass, der «Reisepass» für Tiere, ist ebenso erforderlich.
Er ist zum einen Identitätsnachweis des Tieres und zum anderen eine Alternative zum herkömmlichen, gelben Impfpass. Der Ausweis vereinfacht das Reisen mit Haustieren enorm. Dank der im Pass eingetragenen Mikrochip-Nummer, kann auch der Besitzer zweifelsfrei zugeordnet werden.
Den Ausweis beantragen Sie direkt beim Tierarzt. Voraussetzung für die Ausstellung des Ausweises ist ein implantierter Mikrochip. Eine Tätowierung ist nur dann zulässig, wenn das Tier vor dem 3. Juli 2011 tätowiert wurde. Denn seitdem ist diese Art der Kennzeichnung nicht mehr erlaubt. Die Kosten für einen EU-Heimtierausweis richten sich nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT).
Nach einer Bestimmung des Europäischen Parlamentes, dürfen Hunde und Katzen nur mit einer Tollwutimpfung ausreisen. So wird versucht, die Krankheit einzudämmen.
Achtung: Bestimmte Listenhunderassen dürfen in einigen Kantonen nicht einreisen. Diese Hunde dürfen nur zeitlich begrenzt von Besuchern mitgebracht werden. Bitte informieren Sie sich vorab bei der zuständigen kantonalen Behörde. Welche Hunde auf der Liste stehen, kann sich von den Listen in Deutschland unterscheiden.
Hunde müssen ausserdem offiziell bei der Wohngemeinde gemeldet werden. Die Gemeinde registriert dann Sie und Ihren Hund in einer Datenbank und teilt Ihnen eine ID zu.
Sobald Ihr Hund registriert ist, erhalten Sie von Wohngemeinde oder Kanton jährlich eine Rechnung mit der Hundesteuer. Die Höhe der Steuer kann von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein. Sie beläuft sich in etwa auf CHF 100-200. Blindenhunde und Rettungshunde sind in der Regel von der Steuer befreit.
Eine Versicherung des Haustiers ist freiwillig. Versicherungen bieten Schutz bei Krankheit und Unfall. Beispielsweise können Sie die Kosten für Impfungen zurückfordern. Bei Bedarf sprechen Sie uns gern an, wir ermitteln das für Sie passende Versicherungsangebot.
Sie besitzen ein anderes als die o.g. Haustiere? Dann sollten Sie Ihren individuellen Fall zunächst mit dem Veterinäramt in Deutschland besprechen, man wird Sie dort an die entsprechenden ausländischen Stellen weiterleiten.