
Der Rundfunkbeitrag: Auch in der Schweiz werden Radio- und Fernsehabgaben erhoben.
Die Abmeldung in Deutschland entlässt Sie aus der Beitragszahlung der Rundfunkgebühren. Doch dann heisst es: Willkommen bei der serafe!
Die serafe ist die offizielle Erhebungsstelle für die Radio- und Fernsehgebühren.
Seit dem 01.01.2021 liegt der Jahresbeitrag bei CHF 335 für alle Schweizer Privathaushalte. Die Möglichkeit einer Befreiung (Opting-Out) gibt es nur noch bis Ende 2023, und zwar dann, wenn ein Haushalt keine Mittel hat, Radio- oder TV-Programme zu empfangen.
Eine Befreiung ist grundsätzlich den folgenden Haushalten erlaubt:
- mit Personen, die jährliche Ergänzungsleistungen des Bundes zur AHV oder IV beziehen
- ohne Empfangsmöglichkeit für Radio und Fernsehen (kein Radio, kein Fernsehen, kein Computer, kein Tablett, kein Smartphone, kein Autoradio)
- von taubblinden Personen, sofern ihrem Privathaushalt keine abgabepflichtige Person angehört
- von Diplomaten
Ein Befreiungsgesuch muss über das offizielle Formular erfolgen. Dieses finden Sie auf der Website der serafe.
Die Rechnungsstellung erfolgt immer pro Haushalt, nicht pro Person. Der Jahresbeitrag kann im Voraus oder alternativ per Dreimonatsrechnung beglichen werden.
Ab dem Jahr 2024 zahlen alle Schweizerischen Haushalte eine Abgabe an die serafe. Durch den Systemwechsel von der geräteabhängigen Empfangsgebühr zur geräteunabhängigen Haushaltabgabe sind dann grundsätzlich alle Haushalte in der Schweiz abgabepflichtig.