Der Weg zum Ausländerausweis - was bedeuten L -, B - und C- Bewilligung?

Der Weg zum Ausländerausweis - was bedeuten L -, B - und C- Bewilligung?

Einwanderer aus EU/EFTA-Staaten haben dank des Freizügigkeitsabkommens erleichterten Zugang zu einer Aufenthaltsbewilligung.

Ausländische Staatsangehörige, die sich länger als drei Monate in der Schweiz aufhalten werden, benötigen eine Aufenthaltsbewilligung. Je nachdem wie lange man im Land bleiben wird und aus welchen Gründen man einreist, gibt es unterschiedliche Bewilligungen.

Einwanderer, die einen Job in der Schweiz angenommen haben und langfristig planen, bemühen sich in der Regel um einen B-Ausweis (EU/EFTA). Diese Aufenthaltsbewilligung hat eine Gültigkeit von 5 Jahren. Die B-Bewilligung ist an verschiedene Bedingungen geknüpft. 

Sie wird erteilt, wenn EU/EFTA Staatsangehörige den Nachweis einer unbefristeten oder auf mindestens 365 Tage befristeten Anstellung erbringen. Personen ohne Erwerbstätigkeit haben Anspruch auf die Bewilligung,  wenn sie genügende finanzielle Mittel sowie eine ausreichende Kranken- und Unfallversicherung nachweisen können. 

Sie sind selbstständig und können eine effektive selbstständige Erwerbstätigkeit nachweisen? Dann haben Sie ebenfalls Anspruch auf einen B-Ausweis. 

Die Aufenthaltsbewilligung muss innerhalb der ersten 2 Wochen nach Einreise beim kantonalen Migrationsamt bzw. Kreisbüro beantragt werden. Hierfür ist es erforderlich, neben dem Arbeitsvertrag auch einen Mietvertrag vorlegen zu können. Auch Kinder müssen offiziell angemeldet werden und erhalten einen eigenen Ausländerausweis. 

Ist Ihr Arbeitsvertrag auf weniger als 1 Jahr befristet oder Sie erfüllen die Bedingungen für eine B-Bewilligung nicht, erhalten Sie eine L-Bewilligung (Kurzzeitbewilligung).

Als Ausländer mit L- oder B-Bewilligung unterliegen Sie der Quellensteuer, die automatisch vom Lohn einbehalten wird. 

Wenn Sie länger als 5 Jahre in der Schweiz bleiben und eine lückenlose Erwerbstätigkeit vorweisen können, wird Ihnen ein C-Ausweis erteilt. Der C-Ausweis ist eine Niederlassungsbewilligung und unbegrenzt gültig. Nach 5 Jahren erfolgt jedoch eine Prüfung der Lebensumstände. 

Wer eine Niederlassungsbewilligung anstrebt, sollte wissen, dass eine Verlegung des Wohnorts in einen andern Kanton (Kantonswechsel) dazu führen kann, dass sich der Prozess verzögert. 

Mit einer C-Bewilligung erhalten Sie ein unbeschränktes Aufenthaltsrecht und die gleichen Rechte und Pflichten wie Schweizer. Eine Ausnahme ist das Stimmrecht bei Wahlen, denn dieses ist Personen vorbehalten, die in der Schweiz geboren wurden oder eingebürgert sind, d.h. einen schweizerischen Pass besitzen. 

Eine ordentliche Einbürgerung ist nach frühestens 10 Jahren möglich. Wer einen Schweizer/  eine Schweizerin heiratet hat Anspruch auf eine erleichterte Einbürgerung. Auch Kinder und Jugendliche haben einfacheren und schnelleren Zugang zu einem Schweizer Pass.  

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