
Goldhochzeit oder Scheidung: In der Schweiz ist das auch unter finanziellen Gesichtspunkten zu betrachten!
Die sog. Heiratsstrafe ist eine viel diskutierte, steuerliche Benachteiligung verheirateter Paare gegenüber Singles oder nicht verheirateten Paaren.
So kontrovers die Heiratsstrafe auch hierzulande diskutiert wird, meist überwiegt bei der Entscheidung, den Bund fürs Leben einzugehen, der emotionale Aspekt. Schneller als die Glocken läuten, gibt man in der Schweiz damit nicht nur das Versprechen ewiger Liebe, sondern nimmt mitunter massive finanzielle Einbussen in Kauf.
Nach einigen Jahren des Zusammenlebens, wenn sich der Schleier der Verliebtheit lüftet und den Blick auf rationale Themen zulässt, kommen Paare nicht umher, finanzielle Themen zu beleuchten und die (gemeinsame) Zukunft auch unter diesen Gesichtspunkten zu planen.
Durch eine gemeinsame steuerliche Veranlagung von Ehepaaren, die zu einem höheren steuerbaren Einkommen und dadurch zu höheren Steuersätzen führen kann, werden verheiratete Partner benachteiligt. Denn hierzulande gibt es für Verheirate nicht die Option, getrennt veranlagt zu werden.
Doppel-(Gut)Verdiener werden damit vor eine Herausforderung gestellt. Lediglich bei einem grossen Einkommensgefälle, kann eine Heirat in der Schweiz steuerlich attraktiv sein. Da die altgediente Rollenverteilung jedoch nicht mehr zeitgemäss ist und Frauen heutzutage trotz Gender Pay Gap gleichwertig oder sogar besser verdienen können, trifft die Heiratsstrafe in die Mitte der Gesellschaft.
Doch nicht nur im Berufsleben macht sich die Heiratsstrafe ggf. bemerkbar, auch zum Renteneintritt offenbart sie finanzielle Konsequenzen. Konkret bedeutet dies: Eine maximale Vollrente beträgt 2'450 Franken pro Monat (Stand: 2023). Kommen beide Ehepartner aufs Maximum, erhalten sie zusammen nicht 4'900 Franken, sondern lediglich 150% der maximalen Vollrente: Das sind 3'675 Franken.
Auch Teilrenten werden «plafoniert», d.h. dem Ehestand hin angepasst. Dies bezieht sich auf die erste Säule der Altersvorsorge (siehe dazu auch unser Infoblatt zum Thema). Pensionskassenbeiträge und auch das Sparvermögen der dritten Säule bleiben unangetastet. Ausserdem kann die Plafonierung der Ehepaarrente durch andere Vorteile (z.B. die Witwenrente) unter Umständen teilweise oder vollständig ausgeglichen werden.
Insbesondere dann, wenn Verheirate in Rente gehen, stellt sich bei nüchterner Betrachtung die Frage, ob eine Scheidung - rechtzeitig vor Renteneintritt - eine Option auf einen finanziell entspannteren Ruhestand sein kann. Denn gemeinsam in den Sonnenuntergang zu segeln ist der Romantik zuträglicher, als zu überlegen, ob man sich den Restaurantbesuch zum Hochzeitstag denn überhaupt noch leisten kann.
Wegweisend ist ein aktueller Gesetzesentwurf des Bundesrats, der noch im 1. Quartal 2024 dem Parlament vorgelegt werden soll. Dieser sieht vor, die steuerliche Benachteiligung verheirateter Paare zu einem Relikt der Vergangenheit zu erklären. Denn damit kann die zivilstandsneutrale Besteuerung erreicht und die bestehende Ungleichbehandlung von verheirateten und unverheirateten Personen beseitigt werden. Noch nicht klar ist, ob auch die Renten von dem Entwurf profitieren würden.