Krankenversichert in der Schweiz: Das sollten Sie wissen!

Krankenversichert in der Schweiz: Das sollten Sie wissen!

In der Schweiz gibt es keine Trennung zwischen gesetzlich und privat Versicherten. Die Beitragshöhe der obligatorischen Grundversicherung ist unabhängig vom individuellen Einkommen.

Weitere markante Unterschiede zwischen dem deutschen und dem schweizerischen Krankenversicherungssystem bestehen auch hinsichtlich der Beitragszahlung und der Mitversicherung von Familienmitgliedern.

Denn in der Schweiz sind Familienmitglieder von einer Mitversicherung ausgeschlossen. Ehepartner und Kinder benötigen eine eigene Versicherung. Die Beitragshöhe orientiert sich an der Region, dem Geschlecht und am Alter des Versicherungsnehmers. Einige Krankenkassen bieten Familientarife an.

Anders als in Deutschland, entfällt der Arbeitgeberzuschuss für die Krankenversicherung. 

Die Höhe des individuellen Beitrags wird vom Tarifmodell und der gewählten Franchise bzw. dem Selbstbehalt beeinflusst. In der Regel wird eine Franchise ab 300 bis maximal 2500 Franken vereinbart. Eine höhere Franchise führt zu deutlich niedrigeren Monatsprämien. 

Der Selbstbehalt wird fällig, sobald die Franchise innerhalb eines Jahres ausgeschöpft wurde. Ab diesem Zeitpunkt zahlen Sie 10% der Behandlungskosten, bis zu einem Höchstbeitrag von CHF 700 pro Jahr. Die Franchise kann jährlich neu vereinbart werden. 

Zusatzversicherungen können optional vereinbart werden, z.B. für stationäre Aufenthalte oder Zahnbehandlungen. Für die Aufnahme ist eine Gesundheitsprüfung erforderlich. Für Ihre deutschen Zusatzversicherungen endet bei Auswanderung in der Regel die Leistungspflicht, diese sollten daher gekündigt werden. 

Es gibt auch hier einen signifikanten Unterschied zum deutschen System: Nur wer eine Zahnversicherung abgeschlossen hat, kann auf eine Kostenbeteiligung durch die Krankenkasse zählen. 

Um in die Zahnversicherung aufgenommen zu werden, muss ein Zahnarzt attestieren, dass es keine Probleme mit den Zähnen gibt und auch keine bereits geplante oder erforderliche Behandlung im Raum steht. Dies gilt auch für Kinder. Wurde beispielsweise in Deutschland mit einer kieferorthopädischen Behandlung begonnen, ist eine Aufnahme in die Zahnversicherung nicht mehr möglich und alle Behandlungskosten müssen aus eigener Tasche gezahlt werden.

Die Grundversicherung ist jährlich im November kündbar und kann zum neuen Jahr gewechselt werden. Zusatzversicherungen können auf Wunsch bei einer anderen Krankenkasse abgeschlossen werden.

Es gibt unterschiedliche Tarifmodelle, z.B. das Hausarztmodell, freie Arztwahl oder Telemed. Innerhalb der Tarife variieren die Prämien der Krankenkassen. Wir beraten Sie gern und ermitteln das für Sie passende Leistungspaket - lösungsorientiert, unabhängig und 100% neutral!

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