Quick Tipp: Achtung Kirchensteuer!

Quick Tipp: Achtung Kirchensteuer!

Wer in Deutschland aus der Kirche ausgetreten ist, sollte bei Einwanderung in die Schweiz die Konfessionslosigkeit bescheinigen können.

Sobald Sie das Migrations- oder Meldesamt nach Ihrer Konfession fragt, reicht i.d.R. eine mündliche Bestätigung, dass man sich keiner Kirche angehörig fühlt. Wer beispielsweise evangelisch bzw. protestantischen/reformierten Glaubens ist, jedoch aus der Kirche ausgetreten, muss dies klar kommunizieren. 

Anderenfalls kommt bald das Begrüssungsschreiben der kirchlichen Gemeinde des Wohnorts. Ist dies erstmal passiert, muss ein (rückwirkendes) Austrittsgesuch gestellt werden. Dieses kann je nach Gemeinde schriftlich ersucht werden, manchmal ist jedoch zusätzlich ein persönliches Gespräch erforderlich.

Manche Gemeinden verlangen die Bestätigung des Kirchenaustritts in Deutschland. Dies kann ein formlose schriftliche Erklärung oder aber ein Dokument aus dem Herkunftsland sein. Entsprechende Unterlagen sollten also sicherheitshalber zu den für die Einreise erforderlichen Dokumenten sortiert werden. 

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