Vereinbarkeit von Beruf und Familie: Wer mit kleinen Kindern in die Schweiz kommt, muss tief in die Tasche greifen.

Vereinbarkeit von Beruf und Familie: Wer mit kleinen Kindern in die Schweiz kommt, muss tief in die Tasche greifen.

Kinder im Vorschulalter werden in Kindertagesstätten betreut. Diese sind verhältnismässig teuer.

Doch bevor Sie weiterlesen, gibt es zunächst Entwarnung: Sobald das Kind in den Kindergarten eintritt, sinken die Kosten für einen Betreuungsplatz. Dies ist i.d.R. im Alter von 4 Jahren der Fall. 

Mit dem vollendeten 4. Lebensjahr wird das Kind schulpflichtig und tritt in den Kindergarten ein. Der Kindergartenbesuch ist grundsätzlich kostenlos (ausser an privaten Einrichtungen), jedoch fallen ggf. Gebühren für Mittagstisch und Hort bzw. Nachmittagsbetreuung an. 

Wer jedoch für ein jüngeres Kind einen Betreuungsplatz in Anspruch nehmen möchte, muss wissen, dass sich die meist privaten Kindertagesstätten zu grossen Teilen über die Elternbeiträge finanzieren. Sogar im Vergleich zum höheren Lohn- und Gehaltsniveau in der Schweiz sind die Betreuungskosten hoch. 

Diese Kosten können variieren und hängen von der gewählten Einrichtung ab. Kinder, die noch nicht im kindergartenpflichtigen Alter sind, können entweder von einer Tagesmutter oder in einer Kindertagesstätte betreut werden.

Die Kosten der institutionellen Kinderbetreuung werden in der Schweiz grösstenteils von den Eltern getragen. Der Bund spielt bei der Finanzierung eine subsidiäre Rolle und gibt weitgehende Kompetenzen an die Kantone ab – diese Verantwortung delegieren manche Kantone an die Gemeinden. 

Tagesmütter gehören i.d.R. einem Tagesfamilienverein, z.B. kibesuisse an. Die Vereine vermitteln Betreuungsplätze und  kümmern sich um die Aus-  und Weiterbildung der Tageseltern. Der Lohn für die Tagesmutter wird direkt an den Tageselternverein gezahlt. Tageseltern, die selbstständig arbeiten und ihre Kinderbetreuung beispielsweise über Inserate anbieten, handeln die Höhe des Betreuungsgeldes selbst mit den Eltern aus.  

Für Kinder ab 3 Monaten gibt es ebenso die Möglichkeit einer Unterbringung in einer Kindertagesstätte. In der Regel sind die Betreuungskosten einkommensabhängig. Kosten für Geschwisterkinder sind meist ermässigt. 

Die Kosten variieren stark zwischen städtischen bzw. kantonalen Einrichtungen und privaten Kindertagesstätten und auch von Kanton zu Kanton.

Einen ersten Überblick gibt die folgende Grafik:

Modellfamilie: Kinderbetreuungskosten (inkl. Verpflegung) in CHF pro Jahr, nach Berücksichtigung allfälliger Subventionen, nach Gemeinde, 2021; Modellhaushalt: Ehepaar mit zwei Kindern im Vorschulalter, die zwei Tage pro Woche eine Kindertagesstätte besuchen; Bruttoerwerbseinkommen (ohne Kinderzulagen) CHF 110’000, Vermögen CHF 100’000, Mieter-Haushalt, Hauptverdiener pendelt mit dem ÖV ins nächste Grosszentrum 

Credit Suisse Studie aus dem Jahr 2012

Die Karte zeigt die geschätzten jährlichen Kinderbetreuungskosten nach Abzug der Subventionen, wenn der vorgestellte Modellhaushalt ein Bruttoerwerbseinkommen von CHF 110’000 erzielt – was bei einem gemeinsamen Arbeitspensum von 140% in etwa dem Schweizer Median-Bruttolohn entspricht – und über ein Vermögen von CHF 100’000 verfügt.

In dieser Konstellation reichen die Jahreskosten von rund CHF 4’700 in Wollerau (SZ) oder Mendrisio (TI) bis zu knapp CHF 24’200 in Wetzikon (ZH) – ein Unterschied um einen Faktor fünf. Im Median aller erhobenen Gemeinden betragen die jährlichen Betreuungskosten gut CHF 12’100.

Zu den günstigsten Kita-Standorten mit Kosten von weniger als CHF 8’000 pro Jahr zählen in diesem konkreten Fall auch die Genfer und Zuger Gemeinden, die Kantone Neuenburg und Basel-Stadt sowie einzelne Gemeinden der Kantone Freiburg, Wallis, Tessin, Schaffhausen, Bern, Glarus und Waadt.

In zahlreichen Zürcher und Solothurner Gemeinden sowie in Teilen vom Kanton Basel-Landschaft, der Zentralschweiz und der Ostschweiz müsste die Beispielfamilie mit mittlerem Einkommen hingegen über CHF 20’000 pro Jahr für die Kinderbetreuung hinblättern. 

Alleinerziehende haben unter Umständen Anspruch auf Subventionierung. Dies ist z.B. in Zürich dann der Fall, wenn der Elternteil seit mindestens einem Jahr im Kanton Zürich wohnt, nach der Geburt das Kind mindestens 50 Prozent selber betreut und der Lohn nicht höher ist als ca. CHF 2'600. Wer diese Bedingungen erfüllt, hat Anspruch auf Kleinkinderbetreuungsbeiträge von max. Fr. 2000 pro Monat. In den anderen Kantonen gibt es zum Teil ähnliche Ansprüche.

Sprechen Sie uns an wenn Sie konkrete Fragen rund um die Einwanderung mit Kind(ern) haben. Wir unterstützen Sie gern!

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