Versicherungscheck - welche Versicherungen können in die Schweiz mitgenommen werden?

Versicherungscheck - welche Versicherungen können in die Schweiz mitgenommen werden?

Haftpflicht- , Rechtsschutz-, Hausrat-, Arbeitsunfähigkeit-, oder (Risiko)Lebensversicherung: Nicht bei jeder Versicherung besteht weiterhin ein Leistungsanspruch.

Da wir die Themen Krankenversicherung und KFZ bereits in anderen Blogartikeln besprochen haben, widmen wir uns in diesem Beitrag den weiteren Versicherungen. 

Wer in die Schweiz auswandert, sollte seine Versicherungen im Blick haben. Denn einige davon können unverändert weitergeführt werden, bei anderen ist Handlungsbedarf angezeigt, weil der Leistungsanspruch entfällt, die Beiträge aber weiterlaufen können. 

Beginnen wir mit der Haftpflichtversicherung, die durchaus als eine der wichtigsten Versicherungen bezeichnet werden darf. Denn kommt es zum Schadensfall, ist guter Rat oft teuer. 

Lt. uns vorliegenden Informationen kann eine bei einem deutschen Versicherer laufende Haftpflichtversicherung dann weitergeführt werden, wenn eine deutsche Bankverbindung und eine Korrespondenzadresse in Deutschland existieren. Ist dies nicht der Fall, entfällt der Leistungsanspruch und die Versicherung sollte gekündigt werden. Kontaktieren Sie Ihre Versicherung um sicherzustellen, dass die o.g. Bedingungen akzeptiert werden. 

Langfristig empfehlen wir den Wechsel zu einem Schweizer Versicherer, da die Rechtssprechung von Land zu Land variieren kann. Möglicherweise weisst ihr deutscher Vertrag somit Deckungslücken auf. Sollte es im Ausland zum Schadensfall kommen, kann dies zum Problem werden.

Bei der Rechtsschutzversicherung entfällt der Leistungsanspruch mit dem Tag der Auswanderung. Sie sind verpflichtet, die Versicherung umgehend zu informieren, damit eine sofortige Kündigung eingeleitet werden kann. Wenn Sie dies nicht tun, muss der Versicherer die zu viel gezahlten Beiträge für maximal 2 Monate zurückerstatten. 

Die Versicherung Ihres Hausrats ist im Ausland nicht möglich. Sobald Sie Ihren Wohnort inklusive Hab & Gut in die Schweiz verlegen, entfällt die Leistungspflicht der Versicherung. 

Beliebt ist in Deutschland auch die Versicherung gegen Berufsunfähigkeit. Denn diese ist dann existenziell, wenn Sie mit Ihrem Einkommen den Lebensunterhalt bestreiten. Die meisten Versicherer bieten in diesem Bereich einen weltweiten, nicht ortsgebundenen Schutz an. Sprechen Sie Ihre Versicherung an und klären Sie Ihren individuellen Fall. So haben Sie Gewissheit und können ggf. handeln.

Zu guter Letzt gibt es zwei weitere Versicherungen, die entweder der Altersvorsorge dienen und/oder den Todesfall absichern. Wer eine klassische Lebensversicherung abgeschlossen hat, plant i.d.R. eine Zahlung der Beiträge bis zum Laufzeitende, denn nur dann wird die volle Versicherungssumme (ggf. abzgl. Steuern und Beiträgen für die Kranken- und Pflegeversicherung) ausgezahlt. 

Wer eine Lebensversicherung abgeschlossen hat, die eine lebenslange Rente garantiert und ggf. ein Kapitalwahlrecht beinhaltet, sollte seine Versicherung kontaktieren. Denn hier kommen mehrere Punkte zum tragen: 

Ist eine Auszahlung auf ein ausländisches Konto möglich? Inwieweit kommt das Steuerrecht beider Länder ins Spiel? Gibt es ggf. Nachteile durch die Auswanderung? Was passiert bei einmaliger Kapitalauszahlung vs. Rentenbezug?

Bei der Risikolebensversicherung besteht ein weltweiter Versicherungsschutz bis zum Laufzeitende des Vertrags. 

Sie haben Fragen oder benötigen weitere Informationen? Kontaktieren Sie uns gern für eine individuelle Beratung. 

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