
Vignettenpflicht: Die obligatorische Abgabe für die Benützung der Schweizer Nationalstrassen.
Für die meisten Autobahnen und Autostrassen in der Schweiz muss für die Benutzung eine Vignette vorgewiesen werden.
Die selbstklebende Vignette können Sie vor Ihrer Einreise an allen Tankstellen in Grenznähe oder direkt am Grenzübergang kaufen. Die Gebühr für eine Jahresvignette liegt bei einmalig CHF 40. Wer vignettenpflichtige Strassen ohne Vignette benutzt, muss mit einem Bussgeld i.H.v. CHF 200 rechen. In der Schweiz erhalten Sie die Vignette an allen Zoll-, Post-, sowie Tankstellen.
Die Abgabepflicht gilt für Autos, Motorräder, Wohnwagen, Lieferwagen und Camper sowie Anhänger bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht. Oldtimer sind ebenfalls abgabepflichtig.
Die Vignette gibt es auch als digitale Version. Der Vorteil der E-Vignette ist, dass sie an das Nummernschild gebunden ist und nicht wie der Aufkleber an ein Fahrzeug. Bei einem Fahrzeugwechsel oder einem Schaden an der Windschutzscheibe muss also keine neue Vignette gekauft werden. Die elektronische Vignette beziehen Sie über das Via-Portal des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit.
Auf diesen Strassen gilt eine Vignettenpflicht:
Die Vignette ist jeweils vom 1. Dezember bis zum 31. Januar des übernächsten Jahres gültig. Nach spätestens 13 Monaten muss sie durch die neue Jahresvignette ausgetauscht werden. Die Klebe-Vignette ist gut sichtbar an der Frontscheibe (innen) anzubringen. Bei Fahrzeugen ohne Windschutzscheibe ist sie an einem nicht auswechselbaren Teil zu befestigen.
Tipp: Jugendliche Mitglieder des Schweizer Touring Clubs (TCS) zwischen 16 und 25 Jahren erhalten die Vignette mit CHF 10 Rabatt.