Wer zahlt in der Schweiz die Maklercourtage für eine Mietwohnung und wie hoch ist diese?

Wer zahlt in der Schweiz die Maklercourtage für eine Mietwohnung und wie hoch ist diese?

In der Schweiz ist die Aufteilung der Maklergebühren Verhandlungssache zwischen Vermieter, Mieter und Immobilienmakler.

Grundsätzlich gibt es keine festen Provisionssätze, die Höhe der Courtage ist also verhandelbar. In sehr guten Lagen oder begehrten Wohngebieten wird erwartet, dass der Mieter die Maklerprovision übernimmt. 

Als Faustregel kann ein Provisionssatz i.H.v. einer bis anderthalb Monatsmieten angenommen werden. Manche Makler legen einen festen Prozentsatz der Jahresmiete zugrunde. Auf Provisionszahlungen muss ausserdem Mehrwertsteuer entrichtet werden (aktuell 7.7%).

Die Höhe der Provision ist dabei an verschiedene Faktoren gebunden, wie z.B. die Lage des Objektes, die Infrastruktur oder die Art der Ausstattung. In begehrten Gegenden ist die Provision in der Regel höher, da der Makler genügend Interessenten hat und den Preis daher nicht unbedingt verhandeln muss.  

Die Höhe der Provision und die Zahlungsbedingungen sollten im Mietvertrag festgehalten werden: Um möglichen, späteren Diskussionen oder sogar Streitigkeiten entgegenwirken zu können. Die Provision ist eine Einmalzahlung und mit ihr sind die Leistungen des Maklers für das erfolgreiche Vermitteln eines Objektes abgegolten. 

Wenn der Vermieter anbietet, die volle Provision zu übernehmen, ist es sehr wahrscheinlich, dass der Preis bereits in den Mietzins einkalkuliert wurde. Andersherum kann eine Übernahme durch den Mieter mehr Verhandlungsspielraum dem Makler gegenüber mit sich bringen. 

Sie haben einen Mietvertrag oder eine Provisionsvereinbarung vorliegen und möchten diesen durch uns prüfen lassen? Sprechen Sie uns an, wir checken Ihren Vertrag auf mögliche Fallstricke und geben Ihnen eine schnelle Rückmeldung.  


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